KEINE ERBEN
Wenn eine Person in Luxemburg ohne gesetzliche Erben verstirbt – also weder Kinder, Eltern, Geschwister, Ehepartner, Großeltern noch entferntere Verwandte vorhanden sind – und kein Testament hinterlassen wurde, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese bestimmt im letzten Schritt, dass der Luxemburger Staat („l’État luxembourgeois“) erbt.
Es bestehen jedoch verschiedene Möglichkeiten, den eigenen Nachlass gezielt zu gestalten, wenn man keine Erben hat oder bestimmte Personen nicht bedenken möchte:
1. Testament erstellen
- Frei verfügbare Nachlassgestaltung:
Wenn es keine pflichtteilsberechtigten Erben gibt (Kinder, Ehepartner in bestimmten Konstellationen), hat man volle Testierfreiheit.
→ Man kann also per Testament eine beliebige Person, eine Stiftung, einen Freund oder eine gemeinnützige Organisation als Erben einsetzen. - Das Testament kann handschriftlich, notariell oder international errichtet werden.
- Ohne Testament erbt am Ende der Staat, auch wenn das vielleicht nicht gewollt ist.
2. Schenkungen zu Lebzeiten
- Vermögen kann auch schon zu Lebzeiten durch Schenkungen weitergegeben werden.
- In Luxemburg fallen Schenkungssteuern an, die je nach Verwandtschaftsgrad und Art der Schenkung unterschiedlich hoch sind.
3. Stiftung oder Verein gründen / bedenken
- Viele Personen ohne Erben entscheiden sich, ihr Vermögen einer Stiftung oder einem Verein zu widmen, z. B. für soziale, kulturelle oder wohltätige Zwecke.
4. Erbeinsetzung von Freunden oder entfernten Verwandten
- Ohne gesetzliche Erben ist es möglich, völlig frei Personen aus dem privaten oder geschäftlichen Umfeld einzusetzen – auch wenn keine familiäre Bindung besteht.
DIE PERFEKTE LÖSUNG OHNE ERBEN:
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