Dienstleistungen
Eine umfassende Begleitung — diskret und effizient
Ein großer Teil der Bevölkerung im Großherzogtum nimmt die Nachlassplanung entweder sehr spät oder überhaupt nicht in Angriff. Dabei ist sie unerlässlich: Sie stellt sicher, dass der Wille des Erblassers respektiert wird, familiäre Streitigkeiten vermieden werden und die Verwaltung sowohl rechtlichen Vorgaben als auch den wirtschaftlichen und steuerlichen Interessen entspricht.
Heriditas vereint Anwälte, Steuerexperten, Notare sowie Immobilienspezialisten. Dank dieser einzigartigen Kombination aus Fachwissen bieten wir Ihnen eine individuelle Begleitung — mit Expertise und absoluter Vertraulichkeit. Über die reine Nachlassplanung hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die treuhänderische Verwaltung Ihres Vermögens, einschließlich der Bewertung und Veräußerung geerbter Immobilien.
Steuerberatung
Welche Steuern fallen in Luxemburg im Zusammenhang mit einer Erbschaft an? Welche Freibeträge können geltend gemacht werden? Während direkte Erbfälle (z. B. zugunsten der Kinder oder des überlebenden Ehegatten) grundsätzlich steuerfrei sind, können bei entfernteren Verwandten oder bei Dritten Erbschafts- bzw. Schenkungssteuern anfallen. Hinzu kommen — je nach Fall — Registrierungs- und Transkriptionsgebühren sowie im Falle einer späteren Veräußerung eine mögliche Besteuerung von Immobiliengewinnen. Wir zeigen Ihnen die besten Optionen auf — sei es, um Ihre Werte für künftige Generationen zu bewahren oder den Verkauf steuerlich optimiert zu gestalten.
Rechtsanwalt
Unser Verbund stellt Ihnen in Luxemburg eine interdisziplinäre Expertise zur Verfügung — in allen Bereichen des luxemburgischen Erb-, Steuer- und Immobilienrechts. Bei Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft übernehmen wir Ihre Vertretung und Verteidigung und achten darauf, dass Ihre Rechte und berechtigten Interessen gewahrt bleiben.
Notar
Der Verkauf einer Nachlassimmobilie in Luxemburg gestaltet sich oft weit komplexer als angenommen. Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags ist nach luxemburgischem Recht zwingend vorgeschrieben und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung seitens des Verkäufers. Heriditas unterstützt Sie von der Vorbereitungsphase bis zur Unterzeichnung der notariellen Urkunde — stets mit dem Ziel, juristische und steuerliche Fehler bei der Vertragsgestaltung zu vermeiden.
Immobilienbewertung
Keine Immobilie gleicht der anderen. Lage, Bauqualität oder Zustand sind nur einige der Kriterien, die den Wert einer Immobilie bestimmen. Je mehr Einflussgrößen in die Bewertung einfließen, desto zuverlässiger ist das Ergebnis — und desto größer sind Ihre Chancen, zu den bestmöglichen Bedingungen zu verkaufen. Heriditas ermittelt den Verkehrswert Ihrer Nachlassimmobilie präzise nach luxemburgischen Standards.
Bank
Die vom Erblasser bei einem luxemburgischen Kreditinstitut gehaltenen Guthaben gelten als fester Bestandteil des Nachlasses. Um Zugriff darauf zu erhalten, müssen die Erben ihre Erbenstellung nachweisen — etwa durch einen Erbschein oder eine andere notarielle Urkunde eines luxemburgischen Notars. Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto fallen nicht automatisch den Erben zu: Sie können ganz oder teilweise dem Mitinhaber des Kontos zustehen. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um Nachlassguthaben bei Banken in Luxemburg.
Die Schwierigkeiten ohne Heriditas
Ohne Begleitung müssen Sie Entscheidungen im Steuer- und Erbrecht allein treffen — mit dem Risiko, die geltenden Freibeträge nicht voll auszuschöpfen. Der Wert Ihrer Immobilie könnte falsch eingeschätzt werden, die Erstellung und Beurkundung des Kaufvertrags erfordert eine lange und komplexe Vorbereitung, und Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft drohen im schlimmsten Fall zu eskalieren.
Unser Honorar — volle Transparenz
Der Erstkontakt dient dazu, Ihre Situation zu verstehen. Die Erstellung Ihres persönlichen Dossiers mit konkreten Lösungsvorschlägen erfolgt zum Pauschalpreis von 500 € HTVA. Weitere Beratungstermine werden gesondert verrechnet — Sie erhalten vorab stets eine klare Kostenübersicht.