Erbschaft einer Immobilie:

WAS IST WIRKLICH WICHTIG?

Bei Heriditas.lu begleiten wir Sie mit Einfühlungsvermögen und Klarheit in jeder Phase Ihrer Immobiliennachfolge.

Erbschaft einer Immobilie:

WAS IST WIRKLICH WICHTIG?

Bei Heriditas.lu begleiten wir Sie mit Einfühlungsvermögen und Klarheit in jeder Phase Ihrer Immobiliennachfolge.

Willkommen auf Heriditas.lu

Wir verstehen, dass die Erbschaft einer Immobilie sowohl starke Emotionen auslösen als auch zahlreiche administrative Schritte mit sich bringen kann. Unsere Mission ist es, Sie in dieser Übergangsphase mit konkreten, verständlichen und auf Ihre Situation zugeschnittenen Ratschlägen zu unterstützen.

Wir begleiten Sie bei:

  • der Verwaltung einer geerbten Immobilie (Verkauf, Vermietung, Beibehaltung)
  • der Bewertung des Immobilienwerts
  • der Nachlassplanung
  • den steuerlichen und rechtlichen Schritten
  • der Vermittlung zu Experten

Wir bewahren Werte.

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Verwaltung Ihrer Immobilie

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Ihre Immobilie anbieten

„Vorausschauend handeln heißt bewahren. Mit Heriditas.lu stehen Sie beim Thema Erbschaft nicht allein da.“

In Luxemburg

gilt das gesetzliche Erbrecht nach dem sogenannten Parentel- und Ordnungssystem. Wer erbt, hängt also davon ab, welche Angehörigen zum Zeitpunkt des Todes vorhanden sind. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Erben 1. Ordnung, 2. Ordnung usw.
1. Ordnung: Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel)
Kinder des Verstorbenen (egal ob ehelich, unehelich oder adoptiert) erben zu gleichen Teilen.

Ist ein Kind bereits verstorben, treten dessen Nachkommen (Enkel, Urenkel) an seine Stelle (Erbfolge nach Stämmen).

2. Ordnung: Eltern & deren Nachkommen Geschwister, Nichten, Neffen)
Sind keine Kinder/Enkel vorhanden, erben die Eltern zu gleichen Teilen.

Ist ein Elternteil verstorben, fällt dessen Hälfte an die Geschwister (bzw. deren Kinder).

3. Ordnung: Großeltern & deren Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousins)
Sind weder Nachkommen noch Eltern/Geschwister vorhanden, erben die vier Großeltern.

Die Linie mütterlich/väterlich bleibt dabei jeweils getrennt. Stirbt ein Großelternteil vor, treten dessen Kinder (also Onkel/Tanten) ein.

4. Ordnung: Urgroßeltern und deren Nachkommen
Wenn es keine näheren Verwandten gibt, gehen die Erbteile an die Urgroßeltern bzw. deren Nachkommen.

Ehegatte / eingetragener Partner

Der überlebende Ehegatte hat ein besonderes Erbrecht, das neben den Ordnungen gilt:

  • Mit Kindern: Der überlebende Ehegatte kann wählen zwischen
  • volles Eigentum am gesetzlich zustehenden Erbteil (gleicher Anteil wie ein Kind)
  • oder Nutzungsrecht (usufruit) am gesamten Nachlass.

Ohne Kinder, aber mit Eltern oder Geschwistern: Der Ehegatte erbt mindestens die Hälfte.

Wenn keine nahen Verwandten existieren: Der Ehegatte erbt alles.

Eingetragene Partnerschaften (PACS):

Der Partner erbt nicht automatisch. Nur wenn ein Testament zugunsten des Partners besteht, wird er Erbe. Ohne Testament gibt es kein gesetzliches Erbrecht für den PACS-Partner.

Wenn gar keine Erben vorhanden sind

Fällt der Nachlass an den Staat Luxemburg.