Dienstleistungen
Es ist festzustellen, dass ein großer Teil der Bevölkerung im Großherzogtum Luxemburg die Nachlassplanung entweder sehr spät oder überhaupt nicht in Angriff nimmt.
Während wichtige Projekte wie der Bau eines Hauses, der Kauf eines Fahrzeugs oder andere bedeutende Investitionen im Detail geplant werden, wird die Nachlassregelung – die oft die größte Vermögensübertragung im Leben darstellt – häufig vernachlässigt.
Heriditas vereint Anwälte, Steuerexperten, Notare sowie Immobilienspezialisten. Dank dieser einzigartigen Kombination aus juristischem, steuerlichem und immobilienwirtschaftlichem Fachwissen bieten wir Ihnen eine umfassende Begleitung – diskret, effizient und auf höchstem Qualitätsniveau.
Über die reine Nachlassplanung hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die treuhänderische Verwaltung Ihres Vermögens. Dazu gehören insbesondere die Bewertung und Veräußerung geerbter Immobilien – mit dem Ziel, Ihre Werte zu bewahren und ihre Weitergabe unter bestmöglichen Bedingungen zu sichern.
Denn jedes Erbe ist einzigartig – ebenso wie die Immobilie oder das Vermögen, das es verkörpert. Allgemeine Ratschläge reichen hier nicht aus. Bei Heriditas sind wir uns dessen voll bewusst. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, Sie individuell zu begleiten – mit Expertise und absoluter Vertraulichkeit.
Steuerberatung
Welche Steuern fallen in Luxemburg im Zusammenhang mit einer Erbschaft an? Welche Freibeträge können geltend gemacht werden? Und was ist bei der Übertragung oder beim Verkauf einer geerbten Immobilie zu beachten?
Das luxemburgische Steuer- und Erbrecht ist komplex. Während direkte Erbfälle (z. B. zugunsten der Kinder oder des überlebenden Ehegatten) grundsätzlich steuerfrei sind, können bei entfernteren Verwandten oder bei Dritten Erbschafts- bzw. Schenkungssteuern anfallen. Hinzu kommen – je nach Fall – Registrierungs- und Transkriptionsgebühren sowie im Falle einer späteren Veräußerung eine mögliche Besteuerung von Immobiliengewinnen.
Wir beraten Sie umfassend zu all diesen Regelungen und zeigen Ihnen die besten Optionen auf – sei es, um Ihre Werte für künftige Generationen zu bewahren oder um den Verkauf Ihrer Erbschaft unter steuerlich optimierten Bedingungen zu gestalten.
Rechtsanwalt
Unser Verbund aus Anwälten, Steuerberatern, Notaren und Nachlassplanern stellt Ihnen in Luxemburg eine interdisziplinäre Expertise zur Verfügung. Wir begleiten Sie in allen Bereichen des luxemburgischen Erb-, Steuer- und Immobilienrechts.
Bei Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft übernehmen wir Ihre Vertretung und Verteidigung und achten darauf, dass Ihre Rechte und berechtigten Interessen gewahrt bleiben.
Notar
Erben sind häufig überrascht, dass sich der Verkauf einer Nachlassimmobilie in Luxemburg weit komplexer gestaltet, als zunächst angenommen. Ein wesentlicher Schritt ist dabei die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags, die nach luxemburgischem Recht zwingend vorgeschrieben ist.
Die Ausarbeitung eines solchen Vertrags geht weit über die bloße Unterzeichnung eines Dokuments hinaus und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung seitens des Verkäufers. Heriditas unterstützt Sie in Luxemburg von der Vorbereitungsphase bis hin zur Unterzeichnung der notariellen Urkunde – stets mit dem Ziel, juristische und steuerliche Fehler bei der Vertragsgestaltung zu vermeiden.
Immobilienbewertung
Keine Immobilie gleicht der anderen. Faktoren wie die äußere Erscheinung, die Lage oder die Bauqualität sind nur einige der Kriterien, die den Wert einer Immobilie in Luxemburg bestimmen. Je mehr Einflussgrößen in die Bewertung einfließen, desto zuverlässiger ist das Ergebnis – und desto größer sind die Chancen, Ihre Immobilie zu den bestmöglichen Bedingungen zu verkaufen.
Heriditas unterstützt Sie dabei, den Verkehrswert Ihrer Nachlassimmobilie nach luxemburgischen Standards präzise zu ermitteln – mit dem Ziel, für Sie den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen.
Bank
Die vom Erblasser bei einem luxemburgischen Kreditinstitut gehaltenen Guthaben gelten als fester Bestandteil des Nachlasses – ebenso wie alle anderen Vermögenswerte, Rechte und Werte, die zur Erbschaft gehören.
Um Zugriff darauf zu erhalten, müssen die Erben gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ihre Erbenstellung nachweisen – etwa durch Vorlage eines Erbscheins oder einer anderen notariellen Urkunde, die von einem luxemburgischen Notar ausgestellt wurde.
Es ist zu beachten, dass Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto nicht automatisch den Erben zufallen. Diese können ganz oder teilweise dem Mitinhaber des Kontos zustehen, z. B. dem überlebenden Ehepartner oder einem Partner in eingetragener Lebensgemeinschaft.
Das Netzwerk Heriditas steht Ihnen zur Verfügung, um Sie in allen Fragen rund um Nachlassguthaben bei Banken in Luxemburg zu beraten und zu begleiten.
Die Schwierigkeiten ohne Heriditas
Ohne die Begleitung durch Heriditas müssen Sie Entscheidungen im Steuer- und Erbrecht allein treffen – mit dem Risiko, die geltenden Freibeträge nicht voll auszuschöpfen. Der Wert Ihrer Immobilie könnte falsch eingeschätzt werden, was Sie einer Veräußerung mit finanziellen Verlusten oder rechtlichen Konsequenzen aussetzt.
Die Erstellung und Beurkundung des Kaufvertrags erfordert eine lange und komplexe Vorbereitung, die – im Falle von Fehlern – zu Ihrem Nachteil ausfallen kann. Schließlich drohen ohne Mediation oder professionelle Beratung Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft im schlimmsten Fall noch zu eskalieren.